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Handyvertrag mit Auszahlung bei Hartz4?

Neben den gewöhnlichen Handyverträgen gibt es die Variante, dass Kunden beim Abschluss oder zum Ende der Vertragslaufzeit eine Auszahlung erhalten. Diese rückt anstelle eines Handys, welches für gewöhnlich dem Vertrag beigelegt wird. Wer ohnehin nur vom Regelsatz leben muss oder nur geringe Einkünfte hat, freut sich natürlich über die Prämie. Doch wie verhält es sich mit einer Auszahlung zum Handyvertrag, wenn es sich beim Kunden um einen Hartz4 Empfänger handelt?

Bei Hartz4 sind Verträge mit Auszahlung möglich

Die gute Nachricht zum Beginn: Es bleibt jedem Empfänger von Hartz4 selbst überlassen, welche Verträge er abschließt. Dies gilt auch für den Handyvertrag, egal, ob er eine Auszahlung beinhaltet oder nicht. Allerdings sollte sich vorab gut überlegt werden, ob die Ausgabe überhaupt in die finanziellen Möglichkeiten passt oder den Rahmen sprengt. Denn, häufen sich beim Arbeitslosengeld 2 Schulden an, sind diese aus der Regelleistung kaum auszugleichen.

Hartz4-Barauszahlung

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Ein Handyvertrag mit Auszahlung hat jedoch Schattenseiten. Es gibt keine klare Regel, wie das Jobcenter die Auszahlung bewertet. Wird sie als Gutschrift oder als Einkommen betrachtet? Zwar haben die Gerichte mittlerweile entschieden, dass Empfänger von Sozialleistungen eine Gutschrift aus dem Stromvertrag behalten dürfen und diese nicht auf das Einkommen angerechnet wird. Bei dieser Auszahlung handelt es sich jedoch um einen Vertrag, der lebensnotwendig ist und gleichfalls aus der Regelleistung bestritten wird. Der Handyvertrag zählt sicher nicht zu den lebensnotwendigen Vertragsarten, somit ist nicht sicher, wie die Auszahlung bewertet wird. Es könnte sein, dass das Jobcenter die Auszahlung als Einkommen bewertet. Nun würde sie auf die Regelleistung angerechnet werden. Von der Gutschrift aus dem Handyvertrag bleibt in diesem Fall nichts übrig.

Handyvertrag mit Auszahlung - die Arten

Letztlich gibt es nicht den einen Handyvertrag mit Auszahlung. Einige Mobilfunkkonzerne bieten diesen Handyvertrag so an, dass Kunden die Auszahlung direkt beim Abschluss erhalten, sofern sie sich nicht für ein Handy entscheiden. Der Betrag wird nun direkt bei Vertragsabschluss überwiesen. Dieser Fall ist schlecht, da die Auszahlung direkt auf dem Kontoauszug erscheint und vom Jobcenter als Einkommen bewertet werden kann. Dass die Gutschrift dem Handyvertrag entstammt und als Bonus gilt, ist den Sachbearbeitern meist egal. Sie werten die Gutschrift als Einkommen, welches auf den Regelbetrag angerechnet wird.

Andere Verträge mit Auszahlung handhaben das Prozedere differenziert. So erhalten Kunden beispielsweise bei einer Vertragsverlängerung eine Auszahlung, wenn sie sich nicht für ein neues Handy entscheiden. Schließt ein Hartz4-Empfänger einen solchen Handyvertrag ab, kann er Glück haben. Immerhin gilt der Handyvertrag für eine Laufzeit von 24 Monaten - wer weiß, ob der Kunde in zwei Jahren noch vom Jobcenter abhängig ist?

Vor dem Handyvertrag mit Auszahlung die Verhältnisse abklären

Wer sich für einen Handyvertrag mit Auszahlung interessiert, sollte vor dem Vertragsabschluss beim Jobcenter abklären, wie die Gutschrift behandelt wird. Nicht immer ist gesagt, dass die Auszahlung auf den Regelsatz angerechnet wird. Einige Jobcenter belassen dem Kunden die Gutschrift. Die Aussage sollten sich Interessenten jedoch schriftlich geben lassen, um später einen Nachweis zu haben.

Wie sieht der Vertrag mit Auszahlung aus?

Inhaltlich kann der Vertrag mit Auszahlung jedem anderen Vertrag gleichen. Vielfach beläuft er sich auf den sogenannten Smartphonetarif. Kunden erhalten also eine Flatrate für die Telefonie in alle Netze, eine SMS-Flatrate und eine Flatrate ins mobile Internet. Andere Vertragsmodelle lassen sich ganz nach den eigenen Bedürfnissen gestalten.

Übrigens kann sich auch die Auszahlung auf verschiedene Modelle ausweiten. Locken Mobilfunkanbieter mit sogenannten Bundles, können Kunden ein Handy zum Vertrag kostenlos erhalten. Entscheiden sie sich gegen ein weiteres Gerät aus dem Angebot, erhalten sie den Wert des Geräts als Gutschrift auf ihr Konto. Dies könnte wieder zu Problemen führen, da es sich bei der Gutschrift um ein Einkommen handelt.

Unproblematischer ist es, wenn die Auszahlung nicht bar erfolgt. Einige Mobilfunkkonzerne gehen darauf ein, die Gutschrift mit der monatlichen Handyrechnung zu verrechnen. Dies ist zwar nur mit einer geringeren Auszahlung möglich, doch können selbst Kunden des Jobcenters sich über die Auszahlung freuen. Sie zahlen schlichtweg geringere oder gar keine Gebühren für ihren Vertrag. Da faktisch keine Auszahlung erfolgt, kann diese auch nicht als Einkommen angesehen werden.

Verträge mit Auszahlung vergleichen

In unserem Handyshop sowie in unserem Vertragsvergleich inkludieren wir natürlich auch den Handyvertrag mit Auszahlung. Es ist ein Leichtes, den für sich günstigsten Vertrag aus der Masse herauszufiltern. Der Handyvertrag mit Auszahlung liegt kostenmäßig oftmals im selben Bereich, wie gewöhnliche Handyverträge. Teils ist er sogar günstiger. Dies ist der Fall, wenn die Auszahlung anstelle des Vertragshandys steht.

Ob sich ein Empfänger von der Sozialleistung Hartz4 für einen Vertrag mit Auszahlung entscheidet, liegt ganz in seinem eigenen Ermessen. Die Gutschrift aus dem Handyvertrag könnte jedoch gegenüber dem Jobcenter zu Problemen führen. Es ist also sinnvoll, die Auszahlung nicht gleich einzuplanen, sondern sie sicherheitshalber zur Seite zu legen. Anderenfalls könnte die Anrechnung als Einkommen zu deutlichen Engpässen führen. Wie sich Jobcenter entscheiden, ist unterschiedlich. Einen Teil der Auszahlung aus dem Handyvertrag können Kunden jedoch behalten, selbst wenn sie als Einkommen gewertet wird. Immerhin können Hartz4-Empfänger Einkommen hinzuverdienen. Bis zu einem gewissen Betrag bleibt die Gutschrift unangetastet. Alles darüber hinaus wird nach den gängigen Gesetzen angerechnet.