Ein Handy trotz Hartz4
Die ständige Erreichbarkeit macht vor niemandem Halt. Natürlich auch nicht vor denjenigen, die schon allein wegen ihrer Hoffnung auf eine neue Anstellung erreichbar sein müssen. Die Rede ist von Hartz4 Empfängern. Bewerben sie sich auf eine Stelle, ist die rasche Erreichbarkeit unumgänglich. Denn kaum ein Personalchef wird Bewerbern häufig hinterhertelefonieren. Doch wie kommt ein Empfänger der Sozialleistung Hartz4 zu einem Handy? Glücklicherweise ist die Antwort einfach: durch einen Handyvertrag.
Ein Handyvertrag ist bei Hartz4 kein Problem
Was vielen Empfängern von Hartz4 nicht bewusst ist, ist, dass sie problemlos einen Handyvertrag abschließen können. Ob sich dieser einzig auf einen Tarif bezieht oder auch auf ein neues Handy, ist unerheblich. Der Regelsatz von Hartz4 steht dem Empfänger zur vollständigen Nutzung zur Verfügung. Dennoch sollte vor einem Abschluss über die finanzielle Situation nachgedacht werden. Zwar deckt die Regelleistung bei Hartz4 die Telekommunikation und somit ein Handy und den Handyvertrag ab, wer aber monatlich kaum die Kosten für Lebensmittel decken kann, sollte auf zusätzliche Ausgaben dringend verzichten. Ansonsten ist die Gefahr groß, die Handyrechnung nicht bezahlen zu können. Dies hätte schließlich eine Eintragung in der Schufa zur Folge und damit eine eindeutige Einschränkung der Bonität.
Wie erhalte ich ein Handy bei Hartz4?
Jetzt kommt die gute Nachricht. Mobilfunkkonzerne und Handyverkäufer erkundigen sich zwar bei der Schufa, ob negative Eintragungen vorliegen, doch gibt die Schufa keine Auskünfte über die Art des Einkommens. Mobilfunkkonzerne sehen also nicht, ob ein Kunde Hartz4 erhält. Daher ist es wirklich einfach, einen Handyvertrag über ein Handy abzuschließen. Interessenten sollten nur vorab die Angebote prüfen. Ein gutes Handy, gar Smartphones, gibt es heute bereits ab einem Kaufpreis von einem Euro. Diese Angebote beziehen sich meist auf Pakete, die ein Handy samt Tarif beinhalten. Kunden zahlen bei diesem Handyvertrag monatlich nur eine feste Grundgebühr und können das Handy samt Tarif nutzen, soviel sie es wünschen. Anders sieht es bei Angeboten aus, die den Handyvertrag ohne eine feste Laufzeit anpreisen. Auch hier gibt es Konzerne, die das Handy schon zu einem geringen Festpreis vorstellen. Allerdings sind die Kosten für den Handyvertrag häufig höher. Problematisch könnte der Vertragsabschluss sein, wenn die Schufa eine negative Bonität bescheinigt. Doch selbst in diesem Fall gibt es einen Handyvertrag trotz Hartz4. Zum einen können es sich die Mobilfunkkonzerne aufgrund der starken Konkurrenz kaum erlauben, Kunden abzulehnen, zum anderen bietet sich die Möglichkeit einer Kautionsleistung. Bei einem solchen Handyvertrag muss der Hartz4 Empfänger vorab eine geringe Summe überweisen. Diese Kaution wird als Sicherheit angesehen und dem Kunden am Ende des Vertrags wieder ausgezahlt.
Welche Angebote eignen sich bei Hartz4?
Niemand kann bestreiten, dass der Regelsatz niedrig ist. Daher sollte sich ein Empfänger von Hartz4 vor jedem Vertragsabschluss überlegen, ob er die Kosten dauerhaft aufbringen kann. Ein Handyvertrag, bei dem sich monatlich die Gebühren ändern, sind selten ratsam. Viel einfacher ist es, wenn die Kosten für den Handyvertrag und das damit verbundene Handy monatlich gleich bleiben. Diese Beträge lassen sich leicht in die Ausgaben einrechnen. Doch welche Verträge sind das?
Handyvertrag mit Handy und Allnet-Flat
Ein solcher Handyvertrag eignet sich hervorragend für Empfänger von Hartz4. Die Allnet-Flat deckt sämtliche Telefonate durch die Grundgebühr ab, die ins deutsche Festnetz und die deutschen Handynetze geführt werden. Überraschende Kosten treten nicht auf, es sei denn, es werden Sonderrufnummern oder Nummern im Ausland angerufen. Vorteilhaft ist, dass dieser Handyvertrag meist schon in Kombination mit einer SMS-Flatrate und einer Internetflatrate angeboten wird. Daher heißen diese Tarife gerne Smartphonetarife. Ein weiterer Vorteil: Dieser Handyvertrag lässt sich sehr leicht mit einem neuen Handy kombinieren. Während der Kaufpreis des Handys bei teils nur einem Euro liegt, belaufen sich die monatlichen Gesamtkosten auf 20,00 - 30,00 Euro. Doch hat auch dieser Handyvertrag zuweilen einen Nachteil. Die meisten Angebote setzen eine Mindestvertragslaufzeit voraus. Dies ist gerade dann der Fall, wenn der Handyvertrag ein neues Handy für den Hartz4 Empfänger beinhaltet.
Handyvertrag mit Handy und einzelner Flatrate
Auch dieser Handyvertrag mit Handy kommt für Empfänger von Hartz4 infrage. Allerdings nur, wenn sie vorab wissen, in welche Netze sie telefonieren. Denn bei diesem Vertrag bezieht sich die Flatrate ausschließlich auf das Netz des Mobilfunkbetreibers. Teilweise können Nutzer noch ein Wunschnetz hinzufügen. Telefonieren sie in Fremdnetze, berechnet der Konzern jedes Telefonat einzeln. Absolut überschaubar bleiben die Kosten also nicht. Dafür lässt sich dieser Handyvertrag wieder mit SMS-Paketen, SMS-Flatrates und Internetflatrates kombinieren.
Welche Verträge sind nicht geeignet bei Hartz?
Weist der Handyvertrag nur Freiminuten auf oder wird gar jede genutzte Minute berechnet, sollte der Vertrag bei Hartz gemieden werden. Hartz Empfänger müssten nun genau nachhalten, wie viel sie telefonieren, um keine hohen Kosten zu verursachen, die zu der monatlichen Grundgebühr hinzukommen. Doch auch bei diesem Handyvertrag gibt es Ausnahmen. Teils bieten Mobilfunkkonzerne Prepaid-Tarife an. Anstelle der üblichen Prepaidkarte laden Empfänger von Hartz4 nun monatlich einen Betrag auf das Vertragskonto. Diesen Betrag können sie nun nutzen. Ist das Konto verbraucht, sind Anrufe nicht mehr möglich. Alternativ könnte sich ein Handyvertrag mit Kostenbremse eignen. Bis zu einem bestimmten Betrag können Nutzer nun telefonieren. Übersteigen sie den Betrag, wandelt sich der Tarif bis zum Monatsende in eine Flatrate um. Allerdings sind solche Verträge, verglichen mit Allnet-Flats, teurer und eignen sich nur für Empfänger von Hartz4, die sehr wenig telefonieren.
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